Beitragsordnung des Unternehmervereins Pasewalk e.V.

 

§ 1 Beitragszahlung und Beitragserhöhung

Zur Finanzierung der laufenden und außergewöhnlichen Aufgaben des Vereins zahlen die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder einen Monatsbeitrag in Höhe von 15,-- € fünfzehn Euro). Der Beitrag ist nach Aufnahmebestätigung des Vorstandes innerhalb 4 Wochen auf das Vereinskonto zu zahlen. Der erste Beitrag beträgt den 1⁄2 Jahresbeitrag ist die Aufnahme unter einem 1⁄2 Geschäftsjahr beträgt der Beitrag 1⁄4 Jahresbeitrag und ist fällig, in dem Monat die Aufnahme in den Verein erfolgte. Für das laufende Geschäftsjahr wird der Mitgliedsbeitrag als Jahresbeitrag in einer Summe bis zum 31.03. fällig.

Die ordentliche Mitgliederversammlung kann die Höhe der Mitgliedsbeiträge für ein neues Geschäftsjahr so verändern, dass die finanzielle Handlungsfähigkeit des Vereins jederzeit gewährleistet ist. Die Beitragshöhe kann durch ebenso viel Stimmen geändert werden, wie für die Satzungsänderung vorgeschrieben ist.

§ 2 Zahlungsfrist, Mahnung

Mit Aufnahme in den Verein besteht eine Beitragspflicht. Bei Versäumnis der Beitragszahlung wird nach zweimaliger Aufforderung im Abstand von 4 Wochen der Ausschluss nach §5 der Satzung vorgenommen. Bei Vorlage wichtiger Gründe entscheidet der Vorstand auf Antrag über eine Beitragsstundung.

§ 3 Verwendungsnachweis

Der Schatzmeister führt einen Buchungs- und Kassennachweis über die vereinseigenen Mittel und überwacht deren wirtschaftliche und nutzbringende Verwendung.

§ 4 Zeichnungsberechtigung

Für den Zahlungsverkehr sind der/die 1. Vereinsvorsitzende und / oder der/die 2. Vereinsvorsitzende und / oder der/die Schatzmeister/in zugelassen. Eine alleinige Zeichnungsberechtigung für nur ein Vorstandsmitglied besteht nicht.

Diese Beitragsordnung tritt am 01.01.2022 in Kraft.